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Lateinisch für: „gegen die Sache [gerichtet]“. Bezeichnet ein sachliches Argument – im Gegensatz zum ad hominem-Argument, welches sich in unsachlicher Weise gegen die Person richtet, die ein Argument vorbringt.
Im Lateinischen ist „res“ („die Sache“) sowohl die Nominativform (sowohl in der Einzahl als auch in der Mehrzahl), sowie die Akkusativ-Mehrzahlform.
In manchen Bereichen hat sich eingebürgert, die Einzahlform des Akkusativs („rem“) als Namensgeber heranzuziehen.
Vor allem im juristischen Bereich scheint es eine Bevorzugung der Akkusativform in Fällen zu geben, in denen der Ausdruck im Deutschen im Akkusativ stehen würde. Eine Rechtschreibregel, die dies vorgibt, existiert im Deutschen allerdings nicht.
Deswegen, und auch weil die anderen lateinischen Formen (rei, rerum, rebus, …) gewöhnlich nicht so verwendet werden, wird hier die Nominativform bevorzugt.