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Lateinisch für: „gegen die Sache [gerichtet]“. Bezeichnet ein sachliches Argument – im Gegensatz zum ad hominem-Argument, welches sich in unsachlicher Weise gegen die Person richtet, die ein Argument vorbringt.
Im Lateinischen ist „res“ („die Sache“) die Nominativform (sowohl in der Einzahl als auch in der Mehrzahl) – und nebenbei auch die Mehrzahlform des Akkusativs.
In manchen Bereichen hat sich eingebürgert, stattdessen die Einzahlform des Akkusativs („rem“) zu gebrauchen.
Vor allem im juristischen Bereich scheint es eine Bevorzugung der Akkusativform in Fällen zu geben, in denen der Ausdruck auch im Deutschen im Akkusativ stehen würde. Eine Rechtschreibregel, nach der diese Form gebraucht werden sollte, existiert im Deutschen allerdings nicht.
Deswegen, und auch weil die anderen lateinischen Formen (rei, rerum, rebus, …) gewöhnlich nicht so verwendet werden, wird hier die Nominativform bevorzugt.