Symbolbild „Argumentum ad Baculum“, via DALL·E

Argumentum ad Baculum

Missbrauch einer Macht­posi­tion zur Durch­setz­ung einer Posi­tion, in­dem nega­tive Kon­se­quenzen an­ge­droht oder durch­ge­setzt werden, an­statt durch sach­liche Argu­mente zu über­zeugen

Der lateinische Name wird meist als „Argument mit dem Stock“ übersetzt, was dann als An­droh­ung oder Aus­übung von Gewalt verstanden wird, muss man das Droh­szenario relativ weit aus­legen und jede Form von miss­bräuch­licher Macht­aus­übung – oder eben die An­droh­ung eben­dieser – ein­schließen.

Dies betrifft aber ausdrücklich nicht Drohungen mit legitimen Konsequenzen, wie etwa Strafen für Gesetzesverstöße oder mit den erwartbaren Konsequenzen für das eigene Handeln.

Weitere Informationen zum Argumentum ad Baculum auf Denkfehler Online.


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