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Ökologischer Fehlschluss

Wird ein sta­tist­isches Merk­mal unzu­lässig auf ein nied­rig­eres Ag­gre­ga­tions­niveau über­tragen, als das, auf welches es sich tat­säch­lich bezieht, spricht man von einem ökologischen Fehlschluss.

In diesem Kontext bezieht sich „ökologisch“ auf die „zusammenlebende Gemeinschaft“, was nicht unbedingt unserem heutigen Verständnis des Begriffes als „auf die Natur bezogen“ entspricht.

Ein Beispiel für diesen Fehler ist etwa, wenn von der Kriminalitätsrate einer Bevölkerungsgruppe auf eine vermeintliche Kriminalität individueller Personen geschlossen wird.

Weit verbreitet ist auch der Fehler, ökonomische Maßzahlen, die sich auf eine Volkswirtschaft als Ganzes beziehen – etwa die Inflationsrate oder die Kaufkraftparität – auf einzelne Produkte, Produktgruppen oder auch auf ein persönliches Konsumprofil zu übertragen.

Weitere Informationen zum Ökologischen Fehlschluss auf Denkfehler Online.

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