Argumentum ad Hominem
Lateinisch für: „(Argument) gegen die Person“. Bezeichnet einen unsachlichen Angriff auf die Person, die ein Argument vorträgt – im Gegensatz zum sachlichen Argument (ad rem).
Meist dienen ad Hominem-Angriffe als Ablenkungsmanöver, also als rhetorische Mittel, die vom eigentlichen Diskussionsthema ablenken sollen.
Solche Angriffe können in verschiedenen Formen auftreten. Allen gemein ist jedoch, dass der Vortragende in unfairer Weise angegriffen wird, anstatt sich mit den Argumenten selbst zu befassen.
- Direkte Beleidigungen und Provokationen sind die stärkste Form der persönlichen Angriffe. Diese werden auch als „Argumentum ad Personam“ bezeichnet.
- Bringt man Gegner mit einer anderen Person oder Gruppe in Verbindung, um diese dadurch zu diskreditieren, spricht man von „Schuld durch Assoziation“. Eine besonders perfide Variante hiervon ist das „Nutpicking“ (siehe dort).
- Unterstellungen, der Gegner sei in irgendeiner Weise befangen oder habe keine neutrale Position und handle daher aufgrund von versteckten Motiven, werden auch als „Performatives Ad-Hominem“ bezeichnet.
- Auch beim Vorwurf der Heuchelei geht es um Befangenheit. In diesem Fall wird einem Gegner unterstellt, in einer anderen Situation, oder einer anderen Zeit die gegenteilige Position vertreten zu haben. Ein anderer Begriff hierzu ist „tu quoque“ (lat.: „auch du!“)
- Auch indem man sich selbst, oder die eigene Gruppe besonders überhöht, kann man den Gegner indirekt herabwürdigen. Man spricht in diesem Fall von einem „indirekten ad Hominem“.
- Auch wenn sich das Wort „homo“ in „ad hominem“ auf eine Person bezieht – d.h. unabhängig vom Geschlecht ist, gibt es auch geschlechtsspezifische Begriffe für Angriffe auf Frauen („ad feminam“) und Männer („ad virum“). Diese sollte man aber nur in Situationen gebrauchen, in denen das Geschlecht tatsächlich relevant für die Form des Angriffes ist.
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